Eheschließung

Sie wollen in Standesamt RabensteinRabenstein an der Pielach heiraten? Unsere Standesbeamtin Evelyn Gruber berät Sie gerne, damit dieser Tag ein besonderer wird.

Online Terminvereinbarung
Eine Terminreservierung für die Vereinbarung von Trauungsterminen oder sonstigen Angelegenheiten beim Standesamt ist unter 02723-225011 oder unter e.gruber@rabenstein.gv.at möglich!

Bitte beachten Sie Ihren Wunschtermin rechtzeitig zu vereinbaren.

Tipp
Einen wunderschönen Trauungsort finden Sie im Natur-Hotel Steinschalterhof -> Der Garten bietet ein tolles Ambiente! 😉

Gebühren
Neben den Bundesgebühren und Verwaltungsabgaben sind für Trauungen, die außerhalb der Amtsräume durchgeführt werden sollen, zusätzlich folgende Entgelte zu entrichten:

  • Trauungen außerhalb des Rathauses während der Dienstzeiten 200 Euro (Kommissionsgebühren)
  • Trauungen außerhalb des Rathauses außerhalb der Dienstzeiten 280 Euro (Kommissionsgebühren)
  • Pauschale an Bundesgebühren 50 Euro, ist ein Ehewerber nicht Österreichischer Staatsbürger fallen zusätzlich 80 Euro an Bundesgebühren an.

Kontakt
Standesamt Rabenstein an der Pielach
Marktplatz 6
3203 Rabenstein an der Pielach
Tel: +43 2723 2250 11
E-Mail: e.gruber@rabenstein.gv.at  


Allgemeine Informationen und Richtlinien

Die standesamtliche Eheschließung kann vor jedem österreichischen Standesamt, aber auch bei einer für Eheschließungen zuständigen Behörde im Ausland, erfolgen. Bei einer Eheschließung im Ausland empfiehlt es sich, bei einem österreichischen Standesamt vorher Informationen einzuholen, welche Dokumente im betreffenden Ausland benötigt werden.

Der Eheschließung geht ein Ermittlungsverfahren voraus, bei dem beide Verlobte anwesend sein müssen.

Mitzubringen sind im Original:

  • Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis ( bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass )
  • Heiratsurkunde(n) der früheren Ehe(n) Nachweis der Auflösung aller früheren Ehen (i.d.R. durch
  • Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten)
    ggf. Nachweis über akademischen Grade oder Standesbezeichnung Ing.
    für Personen unter 18 Jahren: Einwilligung des/der gesetzlichen Vertreter(s)
    für Personen mit fremder Staatsangehörigkeit zusätzlich: Ehefähigkeitszeugnis bzw. Ledigkeitsbescheinigung o.ä.
  • Geburtsurkunden gemeinsamer vorehelicher Kinder (Vaterschaftsanerkenntnis)
    fremdsprachige Urkunden sind von einem allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscher übersetzen zu lassen und erforderlichenfalls legalisieren oder mit Apostille versehen zu lassen.

Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in help.gv.at im Bereich Heirat.

Zuständig


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Kontaktdaten von Gruber Evelyn
Gruber Evelyn
Tel: +43 2723 2250 11
Mobil: +43 676 349 86 74
Fax: +43 2723 2250 44
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Bachmann Martina - August 2018 (18)für HP
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